EHRENVOLLES AMT

Unter „Ehrenamt“ wird ein ehrenvolles öffentliches Amt (In Vereinen, Organisationen oder Initiativen) verstanden, das freiwillig ausgeübt wird. Die damit verbundene Tätigkeit ist normalerweise zeitlich begrenzt (z.B. für die Dauer eines Projektes) und wird unentgeltlich ausgeübt.

Seit geraumer Zeit wird ehrenamtlich gemeinnütziges Handeln ebenfalls als Ehrenamt bezeichnet, wobei in diesem Zusammenhang die Begrifflichkeit der „Freiwilligenarbeit“ entstanden ist.

In Deutschland ist jeder dritte Bürger (somit ca. 23 Mio. Menschen) zum Wohl des Gemeinwesens tätig. Auch wenn es vielen Menschen nicht bewusst ist: Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens würden ohne ehrenamtliche Mitarbeiter kaum mehr existieren. Diverse Verbände und Organisationen stützen sich größtenteils auf ehrenamtlich Freiwillige.

EHRENAMT IST UNBEZAHLBAR – ABER GOLD WERT

Selbstverständlich soll ehrenamtliches und langfristiges Engagement gewürdigt und honoriert werden.
Ehrenamtliche Helfer gehören schließlich zu den Menschen, die einen Beitrag zum Gemeinwohl aller in unserer Region leisten.
Darum dürfen Sie sich über eine kleine Anerkennung freuen: die GOLDENE EHRENAMTSKARTE

DIE EHRENAMTSKARTE

Was ist eine EHRENAMTSKARTE? Ob Sport, Kultur oder Freizeit: Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern in der Grafschaft Bentheim sowie in ganz Niedersachsen und Bremen. Die Karte ist personenbezogen und nicht übertragbar.

Wann erhalte ich eine EHRENAMTSKARTE? Sie haben Anspruch auf die EHRENAMTSKARTE, wenn Sie mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr eine freiwillige und gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung ausüben. Sofern Ihr freiwilliges Engagement zum Zeitpunkt der Beantragung seit mindestens drei Jahren besteht und Sie Ihr Ehrenamt auch künftig fortsetzen möchten, kann Ihnen die Karte ausgestellt werden.
Die Karte ist drei Jahre lang gültig und wird bei fortbestehenden Voraussetzungen durch weitere Antragstellung verlängert.

Wer gibt die EHRENAMTSKARTE aus? Sie wird von der Freiwilligen-Agentur Grafschaft Bentheim gemeinsam mit dem Landkreis Grafschaft Bentheim herausgegeben. Den Antrag sowie den Vordruck für den Nachweis Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit erhalten Sie bei der Freiwilligen Agentur und als Download hier unten auf der Seite.
Die Ehrenamtskarten werden regelmäßig in einer Feierstunde vom Landrat vergeben.

Vergünstigungen mit der EHRENAMTSKARTE: Von Ihrer Ehrenamtskarte profitieren Sie nicht nur in der Grafschaft Bentheim, sondern in ganz Niedersachsen und Bremen, denn sie ist landesweit gültig.

Eine aktuelle Übersicht über die angebotenen Vergünstigungen für die Grafschaft Bentheim finden Sie hier bzw. für ganz Niedersachsen und Bremen dort. 


EHRENAMTSKARTE unterstützen: Für Sie als Unternehmen oder Einrichtung bietet sich die Möglichkeit, besonderen Dank für ehrenamtliches Engagement zum Ausdruck zu bringen. Mit dem Bereitstellen einer Vergünstigung Ihrer Wahl unterstützen Sie die uneigennützige Arbeit vieler Menschen in der Region. Damit Ihr Einsatz für das Ehrenamt auch Ihre Kunden und Geschäftspartner erreicht, stellen wir Ihnen Werbematerialien, Aufkleber für die Schaufenster etc. zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Qualitätsmanagement

Aus unserem Selbstverständis heraus legen wir großen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit unseren Partnern, Kooperationspartnern, Vereinen, Institutionen und Oranisationen, Einzelpersönlichkeiten und Engagierten. Wir sind dankbar für Lob, aber auch offen für Anregungen und Kritik.

Wir sind Mitglied und Netzwerkpartner der Landes- und Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (LAGFA und BAGFA), der Freiwilligenakademie Niedersachsen (FAN) und Aktion Mensch, um gesellschaftliches Engagement zu fördern und zu stärken.


Zu unseren Qualitätsstandards gehören regelmäßige Zertifizierung, Fortbildungen und Schulungen des Personals, Qualifizierungen der Ehrenamtlichen, sowie eine fortwährende Anerkennungskultur für unsere Ehrenamtlichen in Form von kostenlosen Fortbildungsangeboten, Austauschtreffen und der Vergabe der für Niedersachsen und Bremen gültigen Goldenen Ehrenamtskarte .



Downloads und Links

Formular zum Nachweis einer Ehrenamtstätigkeit
Fortbildungsmöglichkeiten 2023 1. Halbjahr (Flyer als PDF)

Weiterbildung zu DUO-Seniorenbegleitern bei der VHS Grafschaft Bentheim und allgemeine Informationen zu DUO von der Freiwilligenakademie Niedersachsen. Ein unverbindlicher Informationstermin findet am 8. Juni statt.
 
(Vergünstigungen für Ehrenamtskarteninhaber in ganz Niedersachsen und Bremen und Liste speziell für die Grafschaft)
Hinweis: Die Goldene Ehrenamtskarte ist nicht identisch mit dem Ehrenamtspass, der von der Stadt Nordhorn herausgegeben wird!
 
Vorschläge für den Niedersächsischen Engagementpreis 2023 „Unbezahlt und freiwillig“ können bis zum 28. Juli eingereicht werden.
 
Im März 2022 stellte eine am 30. Juni 2020 vom Niedersächsischen Landtag eingesetzte Enquetekommission mit der Aufgabe „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ nach 38 Sitzungen ihren Bericht vor, der unter diesem Link aufgerufen werden kann.